Sanktionen

Wenn Sie dem Empfänger eines Stoffes oder Gemisches kein nach den in Artikel 31 REACH gestellten Anforderungen erstelltes und aktualisiertes SDB mit den entsprechenden Anhängen vorlegen, riskieren Sie eine dreimonatige Haftstrafe und ein Bußgeld in Höhe von 20 000 €.

 

Bei Nichteinhaltung der REACH-Bestimmungen riskieren Sie überdies eine Ordnungsstrafe, die von der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 15 000 € mit Verhängung eines täglichen Zwangsgeldes von 1 500 € bis zu einem Verbot des Imports, der Herstellung und der Vermarktung oder bis zur Anordnung der Rücknahme vom Markt, der vom Importeur vorzunehmenden Rücksendung des Produkts in ein Land außerhalb der EU oder der Entsorgung des Produkts durch den Hersteller führen können.

Wir weisen auch darauf hin, dass das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) für Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen eine Geldbuße von 3 500 € vorsieht!

Nun verstehen Sie sicherlich, wie wichtig es ist, den Bedarf Ihres Unternehmens genau zu prüfen, um stets auf dem aktuellsten Stand zu sein und keine beträchtlichen Probleme zu riskieren. Da wir wissen, dass dies mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist und qualifiziertes Personal erfordert, kümmern wir uns bei QUICK MSDS um alles, damit Sie sich auf Ihre eigene Arbeit und Ihre Produkte konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns  für weitere Informationen zu unseren Leistungen.